Gemeinsamer Rad- und Fussweg
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.63.1OSR art. 33
Was das Signal sagt
Ein Weg für zwei Benützergruppen, Radfahrer und Fussgänger, die dieselbe Fläche ohne trennende Linie teilen.
Die Prüfungsfalle
Die benachbarte Variante trennt die beiden Ströme mit einer Linie: Das Symbol auf der Tafel sagt, welches der beiden Regime gilt — genau dieses Detail wird geprüft.
Nicht verwechseln
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.