Fussweg
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.61OSR art. 33
Was das Signal sagt
Das Signal verpflichtet die Fussgänger, den bezeichneten Weg zu benützen. Die übrigen Strassenbenützer sind dort nicht zugelassen.
Die Prüfungsfalle
Für Rollstühle und fahrzeugähnliche Geräte gelten eigene Regeln: Ihre Anwesenheit auf einem Fussweg ist nicht grundsätzlich eine Widerhandlung.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.