Ende des Radweges
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.60.1OSR art. 33
Was das Signal sagt
Die Stelle, an der der Radweg endet, kann mit diesem Signal bezeichnet werden. Die Radfahrer wechseln dann auf die allgemeine Fahrbahn.
Die Prüfungsfalle
Es ist der heikelste Moment einer Velofahrt: Der Radfahrer verlässt einen geschützten Raum und mündet in schnelleren Verkehr. Der weite Überholabstand gilt ab dem Einbiegen.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.