Erste Hilfe
HinweissignaleSignal Nr. 4.82OSR art. 89a
Was das Signal sagt
Das Signal zeigt einen Erste-Hilfe-Posten an. Es gehört zur blauen Reihe der Dienstleistungen, mit Telefon, Tankstelle und Restaurant.
Die Prüfungsfalle
Einen Posten zu finden entbindet von nichts: An einer Unfallstelle ist Hilfeleistung eine gesetzliche Pflicht, und ihre Unterlassung ist strafbar.
Lernthema
Unfall und Erste Hilfe
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.