theorium.ch

Wegweiser «Route für Fahrräder»

HinweissignaleSignal Nr. 4.50.1OSR art. 54a

Was das Signal sagt

Er bezeichnet Strecken, die sich nach Lage und Verkehrsverhältnissen besonders für den Veloverkehr eignen.

Die Prüfungsfalle

Er empfiehlt und verpflichtet nicht: Anders als das Signal «Radweg» zwingt er keinen Radfahrer und verbietet den übrigen Benützern nichts.

Lernthema

Schwächere Verkehrsteilnehmer

Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.