Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
VorschriftssignaleSignal Nr. 2.05OSR art. 19
Was das Signal sagt
Fahren mit Fahrrad oder Motorfahrrad ist verboten. Das benachbarte Signal «Verbot für Motorfahrräder» untersagt dagegen nur das Fahren mit laufendem Motor.
Die Prüfungsfalle
Vom Verbot ausgenommen sind Motorfahrräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h, allenfalls mit Tretunterstützung bis 25 km/h.
Lernthema
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.