Ortsende auf Nebenstrassen
HinweissignaleSignal Nr. 4.30OSR art. 50
Was das Signal sagt
Die Rückseite der vorherigen Tafel, schwarz auf weiss. Sie trägt den Namen der nächsten Ortschaft und des nächstgelegenen Zielorts.
Die Prüfungsfalle
Auf unbedeutenden Nebenstrassen — landwirtschaftlichen Zufahrten, Waldwegen — sind die Signale für Beginn und Ende der allgemeinen Beschränkung nicht nötig: Die Regel gilt trotzdem.
Lernthema
Geschwindigkeit und Abstand
Die Signale sind die amtlichen Darstellungen des ASTRA aus den Anhängen der SSV (SR 741.21): amtliche Werke, nach Art. 5 URG nicht geschützt. Die Erklärungen dagegen sind aus dem Bundesrecht verfasst — nie aus einem fremden Katalog übernommen.